Handwerker, Architekten/Planer, Projektanten, öffentliche Auftraggeber, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Marktteilnehmer der Baubranche lassen sich seit vielen Jahren von uns bei der Konfliktlösung und Gestaltung von Verträgen beraten. Wir verstehen komplizierte technische Sachverhalte und arbeiten uns in neue komplexe Strukturen ein. Dies und vor allem eine präzise Standortbestimmung ermöglichen es uns, bei Streitigkeiten oft schon eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Vor Gericht helfen uns eine langjährige Prozesserfahrung und die Kenntnis der Baubranche.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Prüfung von Vertragsentwürfen oder der Gestaltung von Verträgen im privaten Baurecht. In jedem Konfliktfall der Abwicklung eines Bauvertrages bieten wir rasche und unkomplizierte Unterstützung. Soweit es notwendig wird, setzen wir die Ansprüche unserer Klienten auch gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Bei öffentlichen Vergabeverfahren unterstützen wir einerseits Vergabestellen bei der Durchführung fairer Verfahren, anderseits helfen wir Bietern bei der Wahrung ihrer Rechte. In Schulungen vermitteln wir, worauf besonders zu achten ist, wenn es um Bauverträge, Vergütungsansprüche, Bauzeitverzögerungen, Nachtragsmanagement, Mangelansprüche usw. geht.